Webmaster-News

Ausgabe: 02-01-13
(13.01.2002 - Jahrgang 2)
ISSN 1617-2701

Auflage: 1.100 Empfänger

 


WEBMASTER-NEWS vom 13.01.2002


Inhalt
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1) Gesetzesänderung für Webmaster: Werbung kennzeichnen
2) Unsere Werbepartner
3) Impressum

 

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Seite 1
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wir möchten Sie mit diesem Newsletter über eine
Gesetzesänderung informieren, die für Sie als Webmaster
von grosser Tragweite ist.

Seit dem 01.01.2002 muss Banner- und Linkwerbung als solche
gekennzeichnet sein. Ferner muss aus der Banner- oder
Linkwerbung hervorgehen, von wem die Werbung beauftragt
wurde, bzw. wohin dieser Link oder das Banner führen.

Als Faustregel gilt: Banner oder Textlinks, die nur dem
"Anlocken" dienen, d. h. aus denen weder hervorgeht, dass es
sich um Werbung handelt, noch wohin Link/Banner führen,
müssen geändert oder entfernt werden.

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Dns ist natürlich auch klar, dass dies u. U. das Aus für
sog. Shop- und Suchportale sein kann, denn hier wurde
bislang Werbung als "nicht erkennbar" eingebunden,
d.h. der Nutzer hatte den Eindruck, dass es sich um
redaktionelle Inhalte des Programms handeln würde.

Vielleicht sollte man hier einen "globalen" Hinweis
einfügen, z. B. beim Start der ersten Seite: "Dieses
Shop- und Informationsportal besteht ausschließlich aus
Werbung. Alle Links, Banner und auch Links aus
Suchergebnissen sind Werbung. Sie erkennen den
Auftraggeber dieser Werbung anhand seiner Internetadresse
oder anderer Unternehmenskennzeichen, die aus den Bannern
oder Textlinks hervorgehen."

Ob dies ausreicht, wissen auch wir nicht.
Problem dabei: Sie können nicht kontrollieren, ob das
Banner oder der Textlink im Einzelfall die Voraussetzungen
erfüllt (Unternehmskennzeichen). Darum sollten Sie im
Zweifelsfall den Anbieter, über den diese Werbung läuft,
benennen. Also zum Beispiel page2page.de oder doubleclick.de

Die vorgenanten Angaben machen wir ohne Gewähr.
Sie müssen sich also selber informieren und ggf. beraten lassen.

Auf http://www.bilderkiste.de haben wir auf der Startseite
bereits diese Änderungen vorgenommen, die anderen 900 Seiten
können wir jedoch nur "nach und nach" ändern.

Da das gesamte Web nur aus Werbung besteht und von den Links
lebt, wäre es vielleicht angebrachter, jene Links zu kennzeichnen,
die keine(!) Werbung sind :-)
Ob es uns nun passt oder nicht, dass Gesetz ist nunmal da und
muss befolgt werden. Wird dies unterlassen, drohen Abmahnungen,
die mit erheblichen Kosten verbunden sind.

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Dennoch müssen wir eingestehen, dass diese Gesetzesänderung
das Surfen im Internet leichter macht. Ich persönlich habe
zuletzt schon gar keine Lust mehr gehabt, irgendwo drauf zu
klicken, weil ich wieder nur Werbung dahinter vermutet habe.

Entgegen der allgemeinen Meinung finde ich Werbung hilfreich
und habe schon etliche gute Angebote durch Werbung entdeckt.
Ich rede hier nicht von E-Mail-spamming und Bannerwüsten,
sondern von geschickt platzierter Werbung.

Auch klicke ich gerne mal auf ein Banner oder auf einen
Werbe-Textlink. Nur will ich vorher wissen, ob mich der
Link "Newsletter" zum Newsletter-Angebot der aktuellen Seite
führt, oder ob ich plötzlich bei einem Verteiler-Service
gelandet bin.

Ich denke, die Umsetzung auf der Startseite von Bilderkiste.de
ist diesbezüglich ganz gut gelungen. Vielleicht schauen Sie
einfach nochmal vorbei: http://www.bilderkiste.de

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Seite 2
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Die Werbepartner dieser Ausgabe sind:

http://www.kopfnuss.de
http://www.foltertechniken.de

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Seite 3
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Impressum
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Die Webmaster-News sind ein kostenloser Service
von Bilderkiste.de

Verantwortlich für den Inhalt
-----------------------------
Michael Rohde Internet-Service
Am Heesbach 6
D - 57223 Kreuztal
mailto:rohde@bilderkiste.de

Weitere Angebote von uns:
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http://www.bessere-zinsen.de
http://www.bilderkiste.de
http://www.foltertechniken.de
http://www.gewinnklub.de
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http://www.zweikanalton.de


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Hinweis: Dies ist die archivierte Ausgabe eines Newsletters.
Darum können einige Angaben und Links inzwischen veraltet sein.

Hier finden Sie unser aktuell gültiges Impressum